Fobi 53/2026 Kindeswohlgefährdung in der Krippe und Kita erkennen und entsprechend handeln
Jedes in Deutschland lebende Kind hat ein Recht auf Schutz vor
Gewalt und anderen Gefährdungen, die sein Wohl beeinträchtigen
können. Aus diesem Recht der Kinder entsteht eine Schutzpflicht all
derer, die Verantwortung für Kinder tragen. Dies gilt für jede Kita, da
der Kinderschutz eine Pflichtaufgabe ist.
Pädagogische Fachkräfte müssen Anzeichen der Gefährdung frühzeitig
erkennen und rechtzeitig Hilfen anregen, um weiteren Schaden
vom Kind abzuwenden. Dies gilt sowohl für Ereignisse und Erlebnisse,
die das Kindeswohl im familiären Umfeld der Kinder beeinträchtigen,
als auch für Gefährdungsmomente, die im Alltag der Kita auftreten.
In der Fortbildung erarbeiten Sie umfassende Kenntnisse, um Kindeswohlgefährdung
in ihren Erscheinungsformen zu erkennen und
angemessen darauf zu reagieren zu können.
Ein weiterer Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf dem Verständnis
der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem
Paragraph § 47 SGB VIII und dem Schutzauftrag nach § 8a SGB
VIII. Verdeutlicht werden die Unterschiede, die diese Formen der
Kindeswohlgefährdung beinhalten und welche Handlungsstrategien
sich hieraus ergeben.
Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Rollen und das
Zusammenwirken der unterschiedlich Beteiligten im Kinderschutz
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