Informationen zu Sprach- und Integrationskursen für Geflüchtete aus der Ukraine hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf seiner Internetseite zusammengestellt: www.bamf.de.

Ein Auszug aus den häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ):

Wie kann ich an einem Integrationskurs teilnehmen?
Die Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich (den Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs gemäß §5 Absatz 1 Integrationskursverordnung (IntV) gibt es hier). Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht, aber die Zulassung ist gegenwärtig nicht begrenzt. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erfolgt also immer eine Zulassung. Zuständig sind die Regionalstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Die Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs kann immer unter Vorlage des gemäß § 24 AufenthG erteilten Aufenthaltstitels oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung erfolgen.
Wenn die örtlich zuständige Ausländerbehörde vorübergehend keine Fiktionsbescheinigungen ausstellen kann, können zur Vermeidung von Verzögerungen im Einzelfall auch anderweitige Bestätigungen über die Registrierung und/oder Vorsprache bei der Ausländerbehörde anerkannt werden. Bitte fügen Sie dem Antrag in jedem Fall eine Kopie derartiger Dokumente bei, ebenso wie eine Kopie eines Ausweisdokumentes, idealerweise – soweit vorhanden – ein biometrischer ukrainischer Reisepass oder eine ukrainische ID-Karte (Modell 2015) . Entscheidend für die Zulassung zum Integrationskurs ist, dass glaubhaft gemacht wird, dass Sie zu dem berechtigten Personenkreis nach § 24 AufenthG gehören und sich bei einer öffentlichen Stelle registriert haben.

Wie schnell kann ich einen Kurs beginnen?
Zunächst absolvieren Sie beim Integrationskursträger einen Einstufungstest. Dieser kann durchgeführt werden, sobald Sie Ihre Zulassung erhalten haben. Das Ergebnis des Einstufungstests entscheidet darüber welche Kursart und welcher Kursabschnitt für Ihre Bedürf nisse am besten geeignet ist. Der Träger wird Ihnen Auskunft erteilen, wann das für Sie passende Angebot verfügbar ist. […]

Was kostet die Teilnahme am Integrationskurs?
Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Die Teilnehmenden werden gemeinsam mit der Zulassung auch automatisch von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein gesonderter Antrag oder weitere Nachweise sind nicht erforderlich. Die Kostenbefreiung wird auch erteilt, wenn die Ausländerbehörde die Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme ausgesprochen hat.

Für die Anmeldung bei der CEB benötigen Sie:

  • Ausweisdokument
  • Meldebescheinigung
  • Registrierung als Kriegsflüchtling, ausgestellt durch die Landesaufnahmestelle

Den Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs füllen wir ggf. vor Ort gemeinsam mit den Teilnehmenden aus.

Ansprechpartnerinnen

Annette Urnau
Tel. (06861) 93 08 84
Mail: annette.urnau[at]ceb-akademie.de
Nicole Bernard
Tel. (06861) 93 08 58
Mail: nicole.bernard[at]ceb-akademie.de